Im Todesfall transportieren wir die sterblichen Überreste des Versicherten aus dem Land, in dem der Versicherte verstorben ist, in das Land, in dem der Versicherte bestattet werden soll. Versichert sind außerdem die Einbalsamierung, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Transportbehälter, die Transportkosten und die erforderlichen behördlichen Bewilligungen. Kosten für eine Einäscherung werden nur erstattet, wenn diese aus gesetzlichen Gründen notwendig ist.