Häufig gestellte Fragen
Wer kann Versicherungsschutz beantragen?
Wir können Antragsteller bis zu dem Tag vor ihrem 76. Geburtstag für Versicherungsschutz berücksichtigen.
Kann ich meine Familienangehörigen in meiner Police mitversichern?
Ja. Die Personen, die im Rahmen Ihrer Police mitversichert werden können, sind Ihr Ehepartner/Lebensgefährte und Ihre Kinder soweit sie jünger als 18 Jahre oder jünger als 26 Jahre sind, wenn sie sich in einer Vollzeitausbildung befinden.
Versichert mein Tarif Erkrankungen, die vor meinem Versicherungsbeginn begonnen haben?
Versicherungsschutz für Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) hängt von den von Ihnen akzeptierten Bedingungen der Risikoprüfung ab.
Bei risikogeprüften Policen sind Vorerkrankungen im Regelfall abgedeckt, sofern wir in Ihren Versicherungsunterlagen nichts anderes vermerken.
Bei Policen mit Moratorium haben Vorerkrankungen nur dann Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn Sie einen ununterbrochenen Zeitraum von 24 Monaten nach Ihrem Versicherungsbeginn abgeschlossen haben und dabei keine Symptome hatten, keine Behandlung, Medikamente, spezielle Diät oder Beratung benötigten oder erhielten oder anderen Anzeichen für die Erkrankung hatten.
Was ist eine Selbstbeteiligung, und wie ist diese anzuwenden?
Eine Selbstbeteiligung ist der Teil der medizinischen Kosten, die Sie selbst bezahlen müssen. Wenn Sie entschieden haben, eine Selbstbeteiligung aus den verfügbaren Beträgen auszuwählen (z. B. 450€), bezahlen Sie Ihre medizinischen Kosten, bis Sie diesen Betrag erreichen – ab dann übernehmen wir die erstattungsfähigen Kosten im Rahmen der Bedingungen Ihrer Versicherungspolice. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung auswählen, erhalten Sie einen Rabatt auf Ihren Versicherungsbeitrag.
Was passiert, wenn ich in ein anderes Land ziehe oder in mein Heimatland zurückkehre?
Es ist wichtig, dass Sie uns über einen Wechsel Ihres Aufenthaltslandes so bald wie möglich informieren. Dieser Wechsel kann Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Beitrag haben, selbst wenn Sie zurück nach Hause oder in ein Land ziehen, das innerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Versicherung liegt. Wenn Sie in ein Land außerhalb des aktuellen Geltungsbereichs Ihrer Versicherung ziehen, sind Sie dort nicht versichert und daher ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich mit uns oder Ihrem Vermittler in Verbindung setzen. Versicherungsschutz in manchen Ländern unterliegt lokalen Gesetzgebungen für Krankenversicherungen, insbesondere für Personen, die dort ihren Wohnsitz haben. Sie müssen auf eigene Verantwortung sicherstellen, dass Ihre Krankenversicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir empfehlen Ihnen daher, hierzu unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen, da es uns eventuell nicht mehr möglich sein wird, Ihnen Versicherungsschutz zu bieten. Der Versicherungsschutz durch uns ist kein Ersatz für eine nationale Pflichtkrankenversicherung.
Was passiert, wenn ich mich außerhalb meines versicherten Geltungsbereichs aufhalte und eine Behandlung benötige?
Ihre Police bietet Ihnen Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen außerhalb Ihres versicherten Geltungsbereichs für Reisen von maximal sechs Wochen. Das bedeutet, dass Sie für die medizinischen Notfälle während Ihrer Geschäfts- oder Urlaubsreisen außerhalb Ihres versicherten Geltungsbereichs abgedeckt sind. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Versicherungshandbuch.
Kann ich meinen Versicherungsschutz widerrufen?
Sie können Ihren Versicherungsvertrag, bezogen auf alle versicherten Personen oder nur auf einen oder mehrere Angehörige, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Versicherungsbedingungen oder ab dem Datum des Versicherungsbeginns/der Vertragsverlängerung Ihrer Versicherung (es gilt das später eintreffende) widerrufen. Der Widerruf Ihres Versicherungsvertrags kann nicht rückdatiert werden. Falls Sie den Versicherungsvertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte das Formular „Widerrufsrecht“ aus, das Ihnen mit Ihren Versicherungs- bzw. Verlängerungsunterlagen zugestellt wird.
Welche Krankenhäuser kann ich aufsuchen?
Unsere MyHealth digitalen Services helfen Ihnen dabei, einen Anbieter aus unserem internationalen Verzeichnis von Krankenhäusern, Ärzten und weiteren Gesundheitsberufen zu finden. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht auf Anbieter aus diesem Verzeichnis beschränkt sind. Wir haben außerdem nicht immer eine Vereinbarung zur direkten Kostenerstattung mit den aufgelisteten Dienstleistern. Eine vorherige Kostenzusage ist vor einer stationären Behandlung, sowie vor weiteren in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Behandlungen, erforderlich. Wir werden dann nach Möglichkeit versuchen, Ihre stationären Behandlungskosten mit dem medizinischen Dienstleister direkt abzurechnen.