Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Unfalltodversicherung sowie der unfallbedingten Invaliditätsversicherung auf 100 % der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Lebensversicherungssumme oder €2.000.000 (je nachdem was niedriger ist) beschränkt sind.
Der Versicherungsschutz endet, sobald der versicherte Mitarbeiter das 65.Lebensjahr erreicht hat. Sollte der Versicherungsschutz früher enden, ist das in der Unternehmensvereinbarung festgelegt.