Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Unfalltodversicherung sowie der unfallbedingten Invaliditätsversicherung auf 100 % der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Lebensversicherungssumme oder € 2.000.000 (je nachdem was niedriger ist) beschränkt sind.
Der Versicherungsschutz endet an dem Tag, an dem der versicherte Mitarbeiter das 65. Lebensjahr erreicht hat. Sollte der Versicherungsschutz mit einem anderen Alter enden, ist das in der Unternehmensvereinbarung festgelegt.