Diese Leistung wird bezahlt, wenn der versicherte Mitarbeiter nicht in der Lage ist, die wesentlichen Pflichten seines Berufs und einer anderen passenden Tätigkeit (ganz oder teilweise) auszuführen (basierend auf der Ausbildung des Mitarbeiters, seinen Fähigkeiten und seiner Erfahrungen).
Die Leistung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird als Einmalzahlung bezahlt und ist auf 100 % der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Lebensversicherungssumme oder € 2.000.000 (je nachdem was niedriger ist) beschränkt.
Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung endet an dem Tag, an dem der versicherte Mitarbeiter das 65. Lebensjahr erreicht. Sollte der Versicherungsschutz mit einem anderen Alter enden, ist das in der Unternehmensvereinbarung festgelegt.