Die Versicherung für kurzfristige Berufsunfähigkeit bietet finanzielle Sicherheit für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ihren wesentlichen beruflichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Nach einer Wartezeit wird diese Leistung rückwirkend monatlich für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gezahlt oder bis zum Tag, den dem der Versicherte das Alter von 65 Jahren erreicht hat (je nachdem was früher eintritt). Sollte der Versicherungsschutz mit einem anderen Alter enden, ist das in der Unternehmensvereinbarung festgelegt.
Die gezahlte Leistung entspricht einem Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls oder Ausbruchs der Krankheit, bis zum maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von € 20.000 (außer anderweitig vereinbart). Alternativ kann die Leistungszahlung auch einem festen monatlichen Betrag entsprechen, wie in der Tariflichen Leistungszusage festgelegt.
Wenn der versicherte Mitarbeiter eine weitere Einkommensquelle hat, kürzen wir die Leistung um diesen Betrag. Die erste und letzte Zahlung werden auf anteiliger Basis gezahlt.