Die gezahlte Leistung entspricht einem Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls oder Ausbruchs der Krankheit, bis zu einem maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von €20.000. (außer anderweitig vereinbart). Alternativ kann die Leistungszahlung auch einem festen monatlichen Betrag entsprechen, wie in der Tariflichen Leistungszusage festgelegt.
Wenn der versicherte Mitarbeiter eine weitere Einkommensquelle hat, kürzen wir die Leistungszahlungen um den entsprechenden Betrag.