Die gezahlte Leistung entspricht einem Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls oder Ausbruchs der Krankheit, bis zu einem maximalen monatlichen Erstattungsbetrag von € 20.000. Alternativ kann die Leistungszahlung auch einem festen monatlichen Betrag entsprechen, außer anderweitig vereinbart.
Wenn der versicherte Mitarbeiter eine weitere Einkommensquelle hat, kürzen wir die Leistungszahlungen um den entsprechenden Betrag.